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Rentenversicherung
Festlegung des Restleistungsvermögens eines Antragstellers und Ermittlung der zumutbaren Tätigkeiten anhand der Berufedatenbank.

Bundesagentur für Arbeit
Prüfung der medizinischen Zumutbarkeit von Berufen für Arbeitssuchende.

Unfallversicherung
Prüfung des Leistungsanspruches bei Arbeits- und Wegeunfällen bzw. bei Auftreten einer Berufskrankheit.

Sozialämter
Prüfung auf die medizinisch noch mögliche Einsatzfähigkeit der Antragsteller.

Teilhabe am Arbeitsleben
Nachweis von Tätigkeiten in die medizinisch zumutbar umgeschult werden kann und der Reha-Einrichtungen die einen Beruf ausbilden.

Rentenberater
Darstellung des (Nicht-)Bestehens von Ansprüchen wegen teilweise Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit im Vorfeld einer Beratung.

Anwälte für Sozialrecht
Überprüfung eventuell möglicher Ansprüche seitens der Mandanten bevor Ansprüche geltend gemacht werden.

Richter der Sozialgerichtsbarkeit
Die grafische Darstellung der Zumutbarkiet von Berufen führt zu Zeiteinsparungen im Prozessverlauf und zu mehr Übersichtlichkeit.


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