Rentenversicherung Festlegung des Restleistungsvermögens eines Antragstellers und Ermittlung der zumutbaren Tätigkeiten anhand der Berufedatenbank.
Bundesagentur für Arbeit Prüfung der medizinischen Zumutbarkeit von Berufen für Arbeitssuchende.
Unfallversicherung Prüfung des Leistungsanspruches bei Arbeits- und Wegeunfällen bzw. bei Auftreten einer Berufskrankheit.
Sozialämter Prüfung auf die medizinisch noch mögliche Einsatzfähigkeit der Antragsteller.
Teilhabe am Arbeitsleben Nachweis von Tätigkeiten in die medizinisch zumutbar umgeschult werden kann und der Reha-Einrichtungen die einen Beruf ausbilden.
Rentenberater Darstellung des (Nicht-)Bestehens von Ansprüchen wegen teilweise Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit im Vorfeld einer Beratung.
Anwälte für Sozialrecht Überprüfung eventuell möglicher Ansprüche seitens der Mandanten bevor Ansprüche geltend gemacht werden.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit Die grafische Darstellung der Zumutbarkiet von Berufen führt zu Zeiteinsparungen im Prozessverlauf und zu mehr Übersichtlichkeit.