Bei der Anwaltschaft für Sozialrecht ergibt sich als Anwendungsbereich der Frankfurter Sonnenuhr insbesondere das Rentenrecht, das Rechts zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kontakt mit den entsprechenden Trägern, wie die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der Kriegopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe. |