Bei Einsatz der Frankfurter Sonnenuhr durch Rentenberater kann dem Mandanten oftmals schon im Vorfeld realitätsnah des Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruches auf z.B. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aus medizinischer Sicht prognostiziert werden. Selbstverständliuch wird dabei auch das BSG-Mehrstufenschema berücksichtigt. |