StartseiteAnwendungTeilhabe am Arbeitsleben

Nach entsprechender Speicherung der Frankfurter Sonnenuhr kann in Rehabilitationsfällen nach dem SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben / berufliche Rehabilitation / Umschulung) schnell und sicher vom Träger der Leistungen zur Teilhabe ausgewiesen werden, für welchen Beruf der Antragsteller noch medizinisch zumutbar umgeschult werden kann.

Die Frankfurtern Sonnenuhr stellt auch gleich fest, welche Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation den entsprechenden Beruf ausbildet.

Auch hier können Einzelheiten z.B. zur Einrichtung der beruflichen Rehabilitation gleich als anliegende Dokumente gespeichert und abgerufen werden. Ebenso ist die Verknüpfung zu Internetangeboten der Einrichtungen als Quellenverweis möglich.

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