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Durch die Anforderungen in den Massenverwaltungen entstand die Forderung nach einer Typisierung der zu beurteilenden Kriterien. Diese Forderung wurde gleichermassen von allen Beteiligten (Landesversicherungsanstalten, Sozialgerichtsbarkeit, sozialmedizinische Dienste) gestellt, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Das Leistungsprofil eines jeden Berufes wird durch sechzehn gerichtsfeste Kriterien definiert:

Sehvermögen

Hörvermögen

Geistige Leistungsfähigkeit

Staub, Rauch, Gase, Dämpfe

Bücken

Knien, Hocken

Überkopfarbeit

Heben, Tragen, Bewegen von Lasten

Klettern, Steigen

Kälte, Hitze

Nässe

Erhöhte Verletzungsgefahr

Lärm

Früh-, Spätschicht

Nachtschicht,

Zeitdruck



Für jedes Kriterium wird festgelegt, ob es für die Ausübung eines Berufes

erforderlich,

häufig erforderlich oder

nicht erforderlich ist.



Das noch vorhandene (Rest-)Leistungsvermögen eines Bürgers wird anhand eben dieser Kriterien aufgezeigt.

Die ursprüngliche Konzeption der Frankfurter Sonnenuhr sah vor, für jeden Beruf eine Transparentfolie zu erstellen und das noch vorhandene Leistungsvermögen auf einer weitere Folie zu erfassen. Durch einfaches Übereinanderlegen der Folien, konnten damit in Frage kommende (medizinisch zumutbare) Tätigkeiten sofort nachgewiesen werden:

bei Überschneidungen zwischen dem Leistungsprofil und dem noch vorhandenen Leistungsvermögen ist der geprüfte Beruf nicht zumutbar,

liegt das Leistungsprofil innerhalb oder deckungsgleich mit dem vorhandenen Leistungsvermögen ist der Beruf medizinisch zumutbar.



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